Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) The Plant Concept – Kurse & Workshops

Allgemeines

1.1. Wer sich zu einer der Veranstaltungen von The Plant Concept, hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ist mit deren Gültigkeit und Anwendung einverstanden.
1.2. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen von The Plant Concept, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
1.3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen von The Plant Concept genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.2. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Personen die sich für Kurse oder Workshops anmelden, haben dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung von The Plant Concept (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient zugleich als Teilnahmeausweis und ist bei Veranstaltungsbeginn bzw. bei Kursantritt der Veranstaltungen mitzubringen. Die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen ohne Buchungsnachweis stellt ein konkludentes Vertragsangebot gemäß Satz 1 dar, das The Plant Concept durch ihre Kursleitenden verbindlich annehmen kann.
2.3. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Punkt 1.4. verbindlich, wenn sie durch The Plant Concept schriftlich angenommen und bestätigt werden.
2.4. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen The Plant Concept als veranstaltendem Betrieb und der anmeldenden Person begründet. The Plant Concept darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
2.5. Die Vertragssprache ist deutsch.

Entgelte und Zahlung

3.1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von The Plant Concept. Der Veranstaltungsvertrag verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
3.2. Das Teilnehmerentgelt wird eine Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel mittels Überweisung. Barzahlungen sind zusätzlich in der persönlichen Anmeldung möglich.
Besondere Kosten (wie z.B. Lebensmittelumlage) sind am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe fällig.

Organisatorische Änderungen

4.1. The Plant Concept kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.2. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

Rücktritt und Kündigung durch The Plant Concept

5.1. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann The Plant Concept vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der am Kurs teilnehmenden Personen bestehen nicht.
5.2. Sofern The Plant Concept eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestzahl an Teilnehmenden durchführen will, kann im Einvernehmen mit den am Kurs teilnehmenden Personen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt werden oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
5.3. Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von The Plant Concept abgesagt werden muss.
5.4. The Plant Concept kann die einzelnen Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, sowie bei besonders gravierendem Fehlverhalten (auch ohne vorherige Abmahnung).
  • Ehrverletzungen aller Art insbesondere Beleidigungen und Diskriminierungen gegenüber Kursleitenden, Teilnehmenden oder Beschäftigten von The Plant Concept,
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Verstöße gegen die jeweils gültige Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann The Plant Concept teilnehmende Personen auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch von The Plant Concept wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Kündigung und Widerruf durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer

6.1. Bei Abmeldung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.
6.2. Bei späterer Abmeldung bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i.H.v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 10 Euro erhoben. Entgelte unter 10 Euro werden in voller Höhe fällig.
6.3. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmenden.
6.4. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
6.5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach Punkt 5.2. unzumutbar ist.
6.6. Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und ist an Christin Brockmann, info@plant-concept.de zu richten. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei The Plant Concept abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der VHS schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen bei den Kurseitenden gelten ebenso wie das Fernbleiben vom Kursunterricht nicht als Rücktritt. Erfolgt die Abmeldung via Email ist diese mit Bestätigungsrückantwort gültig.
6.7. Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

Ummeldung

7.1. Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung von The Plant Concept erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
7.2. Für jede Ummeldung innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

Urheberschutz

9.1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung von The Plant Concept nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Datenschutz

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt The Plant Concept automatisierte Verarbeitungsverfahren ein. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit dem Internetauftritt entnommen werden. The Plant Concept unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung.

Haftung

11.1. The Plant Concept, ihre Bediensteten oder Beauftragten haften den Vertragspartnern gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
11.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit damit die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von The Plant Concept oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertretungsbefugten oder einer Hilfsperson von The Plant Concept beruhen. Der Ausschluss gemäß Punkt 11.1. gilt ferner dann nicht, wenn The Plant Concept Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

Schlussbestimmungen

13.1. Das Recht, gegen Ansprüche von The Plant Concept aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von The Plant Concept anerkannt worden ist.
13.2. Ansprüche gegen The Plant Concept  sind nicht abtretbar.
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Alsfeld. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.